Aktuelles
A-1 Bescheinigung bei Entsendung ab Juli 2019 Pflicht
Die A-1 Bescheinigung kann ab Januar 2018 elektronisch beantragt werden und muß auch bei eintägigen Dienstreisen mitgeführt werden.
Der Antrag der A-1 Bescheinigung ist grundsätzlich bei der Krankenkasse zu stellen. Bei privat Versicherten muß der Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden.
Mehr hierzu entnehmen Sie bitte folgendem Link:
https://www.dvka.de/media/dokumente/verschiedene/AnwendungA1.pdf
Ab 01.01.2025 gültige Reisekostenvergütungen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2024-12-10-steuerliche-behandlung-mahlzeiten-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2025:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2024-12-02-steuerliche-behandlung-reisekosten-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=14